AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Black Frame Studios GmbH (Mai 2022)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung von sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Black Frame Studios GmbH (Black Frame Studios).
2. Vertragsabschluss
Black Frame Studios erarbeitet für jede ihrer Dienstleistungen eine Offerte. Nimmt der Kunde die Offerte der Black Frame Studios mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege an, wird zwischen dem Kunden und Black Frame Studios ein Vertragsverhältnis begründet, welches ausschliesslich auf der Offerte und den vorliegenden AGB basiert (Vereinbarter Auftrag). Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Black Frame Studios nicht akzeptiert und sind daher nicht Vertragsbestandteil.
3. Leistungserbringung durch Black Frame Studios
Black Frame Studios erbringt ihre Leistungen im Rahmen der üblichen Sorgfalt, gemäss den Weisungen des Kunden und unter Einbezug der eigenen Arbeitnehmer oder durch von Black Frame Studios beauftragte Drittpersonen.
4. Honorar und Zahlungskonditionen
Als Gegenleistung für die von Black Frame Studios erbrachten Leistungen hat der Kunde das vereinbarte Honorar zzgl. 7.7% MwSt. (Honorar) zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird in der Offerte festgelegt und durch deren Annahme verbindlich vereinbart.
Nach erstmaliger Ablieferung des Arbeitsergebnisses hat der Kunde das Recht, zwei gestalterische Änderungswünsche zu verlangen. Diese sind im Honorar inbegriffen. Die Ausführung von weiteren Änderungswünschen wird nach Aufwand in Rechnung gestellt und zwar zu einem Honorar von CHF 180.- pro Stunde zzgl. 7.7% MwSt.
Sämtliche Rechnungen der Black Frame Studios sind in jedem Fall innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung innert der Zahlungsfrist nicht beglichen, behält sich Black Frame Studios vor, die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde mit allfälligen Teilzahlungen im Verzug, steht Black Frame Studios das Recht zu, ihre Arbeiten bis zur Leistung der entsprechenden Teilzahlung einzustellen.
5. Annulation von Aufträgen
Annulliert der Kunde einen Vereinbarten Auftrag, hat er für die Aufwendungen von Black Frame Studios und zur Abgeltung der infolge Auftragsvorbereitung angefallenen Kosten folgende Pauschalentschädigungen zu zahlen:
⁃15 bis 10 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin 10%
⁃10 bis 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin 25%
⁃5 bis 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin 50%
⁃weniger als 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin 100%
Ist der nachgewiesene Schaden von Black Frame Studios grösser als der Betrag der Pauschalentschädigungen, hält der Kunde Black Frame Studios auch im überschiessenden Betrag schadlos.
6. Haftungsausschluss
Black Frame Studios verpflichtet sich zu einer getreuen und sorgfältigen Ausführung ihrer Leistungen. Der Kunde verpflichtet sich, Black Frame Studios nicht an der Erfüllung Ihrer Leistungen zu hindern. Jegliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung von Black Frame Studios für ihre Leistungen und ihre Arbeitsergebnisse wird vollumfänglich ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen wird in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.
7. Urheber-und andere Schutzrechte
Alle bei der Erfüllung des Vereinbarten Auftrags entstandenen Urheber- und allfällige andere Schutzrechte gehören ausschliesslich Black Frame Studios. Der Kunde hat jedoch das unübertragbare Recht, die bei Erfüllung des Vereinbarten Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse privat und kommerziell zu nutzen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Veräusserung der Arbeitsergebnisse an Drittpersonen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Black Frame Studios zulässig. Eine Veränderung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.
Sollte der Kunde Black Frame Studios besondere Weisungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber- oder sonstige Schutzrechte verletzt werden. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten gegenüber Black Frame Studios geltend gemacht werden, hält der Kunde Black Frame Studios für den entstandenen Schaden und für die Kosten im Zusammenhang mit Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung eines Streits vollumfänglich schadlos.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Black Frame Studios ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand befindet sich in der Stadt Zürich.